Einrichtung - mieterbund.de

Alle Einrichtungsgegenstände, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden und die der Mieter nicht von seinem Vormieter übernommen oder gekauft hat, sind grundsätzlich mitvermietet. Nach Angaben des Deutschen Mieterbun-des (DMB) gehören hierzu so selbstverständliche Einrichtungen, wie Waschbecken, Badewanne und Toilette.

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